Der Eingang zur Deponie Chalberhau mit dem angrenzenden Waldstück. Bild: Janik Schmid
28.11.2025 08:00
Erweiterungspläne für die Deponie Chalberhau scheitern vor Gericht
Die geplante Erweiterung der Deponie Chalberhau darf nicht umgesetzt werden. Zu diesem Beschluss kam das Baurekursgericht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtsgültig und könnte weitergezogen werden.
Rümlang. Die geplante Erweiterung der Deponie Chalberhau – ein «Dauerbrenner» in Rümlang – steht weiterhin auf wackeligen Beinen. Das Baurekursgericht hat die kantonalen Verfügungen zum Gestaltungsplan sowie die dafür notwendige Rodungsbewilligung aufgehoben – ein Entscheid, der die kantonalen Deponieplanungen empfindlich trifft. Gegen das Ausbauprojekt hatten WWF, Pro Natura und BirdLife Rekurs eingelegt. Ausschlaggebend waren insbesondere die alten Eichen im betroffenen Waldstück, die zahlreichen gefährdeten Arten als Lebensraum dienen.
Ursprünglich sollte die bestehende Deponie der Firma Eberhard mit einem Volumen von 500 000 Kubikmetern um rund 2,5 Millionen Kubikmeter erweitert werden – was einem insgesamt sechsmal grösseren Gesamtvolumen von rund 3 Millionen Kubikmetern entspricht –, um künftig Inertstoffe wie wenig belastete mineralische Abfälle, wie etwa Keramik oder Glas, aufzunehmen.
Die geplante Erweiterung wurde damit begründet, dass das bisher genehmigte Volumen nicht ausreiche, um den Bedarf zu decken, und der Standort Rümlang kurze Transportwege für das Material aus dem Zürcher Raum ermögliche. Die Erweiterung würde eine Rodung von rund 11 Hektar Wald erfordern, wobei der betroffene Bereich anschliessend schrittweise wieder aufgeforstet werden soll.
Diese Erweiterung ist im kantonalen Richtplan bereits seit Längerem festgelegt. Doch das Gericht stellte fest, dass dem dafür vorgesehenen Gestaltungsplan ein rechtlich tragfähiger Richtplaneintrag fehle. Ohne dieser zentralen Voraussetzung könne die Planung nicht weitergeführt werden. Auch die Argumente der Umweltorganisationen fanden Gehör. Die Interessen des Naturschutzes seien «von sehr grossem Gewicht», heisst es im Urteil. Der betroffene Wald mit seinen alten Eichen lasse sich nicht einfach ersetzen. Besonders eine seltene Flechtenart wäre durch die geplante Rodung nahezu vollständig verschwunden. Zudem sah das Gericht keine ausreichende Interessenabwägung hinsichtlich der Frage, ob die Erweiterung zwingend an genau diesem Standort erfolgen müsse.
Urteil noch nicht rechtsgültig
Der Entscheid löste in der Region unterschiedliche Reaktionen aus. Die Grünen aus den Bezirken Dielsdorf und Bülach, die den Ausbau mehrfach kritisiert hatten, zeigten sich erleichtert. Rümlangs Gemeindepräsident Thomas Huber hebt auf Anfrage des «Rümlanger» hervor, dass die Baudirektion des Kantons Zürich nach einem zuvor durchgeführten Partizipationsprozess den Gestaltungsplan festgesetzt habe. Jahre zuvor sei der Richtplan beschlossen worden, auch wenn sich der Gemeinderat dagegen gewehrt habe. Die demokratischen und juristischen Prozesse seien jedoch akzeptiert worden, und mit allen Beteiligten sowie dem Betreiber seien aus Sicht des Gemeinderats gute Lösungen gefunden worden. Trotz der Zusammenarbeit des Betreibers mit den Umweltverbänden hätten diese rekurriert. «Nun steht ein in Rümlang gut verankertes Unternehmen vor der Herausforderung, den kantonalen Auftrag nicht mehr umsetzen zu können», so Huber. Für die Analyse des Entscheids und das weitere Vorgehen werde man sich mit den Betroffenen zusammensetzen.
Gelassen reagiert Rechtsanwalt Werner Beeler, Mitglied der Huben Holzkorporation, der Eigentümerin des Grundstücks. Die Korporation sei an dem Verfahren nicht beteiligt und hätte das Land für die Erweiterung zur Verfügung gestellt, sofern eine rechtskräftige Grundlage bestanden hätte. «Wenn das Projekt weitergezogen wird und am Ende doch bewilligt wird, geben wir das Grundstück frei. Wenn nicht, sind wir auch nicht wütend, und pflegen unseren Wald wie bisher weiter», sagt Beeler.
Während WWF und Pro Natura den Entscheid des Baurekursgerichts als Bestätigung ihrer Kritik werten, äussert sich auch BirdLife Zürich klar zum Urteil. Laut Kathrin Jaag, Co-Geschäftsführerin von BirdLife Zürich, habe das Baurekursgericht bestätigt, dass es sich beim Wald, der von der Deponieerweiterung betroffen wäre, um einen besonderen und ökologisch sehr wertvollen Alt-Eichenwald handelt und dies bereits bei der Festsetzung des Richtplaneintrags ungenügend berücksichtigt wurde. «In ausführlicher Argumentation rügt das Gericht, dass neben dem Richtplaneintrag auch die Interessenabwägung im Rahmen des Variantenentscheids rechtsungenügend war. Dass der Gestaltungsplan und die Rodungsbewilligung aufgehoben werden, zeigt, dass es ein ziemlich klarer Entscheid ist», betont Jaag. Es obliege nun der Gegenseite, ob sie einen derart klaren Entscheid weiterziehen möchte.
Die kantonale Baudirektion prüft das Urteil derzeit eingehend. Kommunikationsberaterin Katharina Weber bestätigt, dass der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist. Bis Mitte Dezember läuft die Frist, um den Fall weiterzuziehen. Ob der Kanton diesen Schritt tatsächlich wagen wird, konnte sie am vergangenen Dienstag noch nicht sagen.
Zum Schluss bleibt festzuhalten: Die Zukunft der Deponie Chalberhau ist noch immer offen. Mitte Dezember wird sich zeigen, ob der Entscheid des Gerichts angefochten wird – oder ob die Ausbaupläne endgültig zum Stillstand kommen.
Janik Schmid