Der Gemeinderat Rümlang (von links): Corinne Lee, Patrick Cotting, Michaela Oberli, Thomas Huber (Präsident), Rosita Buchli, Nadja Giuliani, Nadia Koch, Roland Niesper, Andrea Annen. Bild: Janik Schmid
19.06.2026 00:00
Lebhafte Gemeindeversammlung mit kontroversen Diskussionen
An der Gemeindeversammlung in Rümlang standen die Jahresrechnung sowie mehrere Revisionen im Zentrum. Besonders die Teilrevision der BZO führte zu einer lebhaften Debatte und mehreren Änderungen an der Vorlage.
Rümlang. An der Gemeindeversammlung der Gemeinde Rümlang, die am Mittwoch letzter Woche im Gemeindesaal stattfand, nahmen 194 Stimmberechtigte teil. Gemeindepräsident Thomas Huber begrüsste die Anwesenden im Namen des Gemeinderats. Besonders willkommen hiess er Yves Jaunâtre, der seit dem 1. April als Verwaltungsleiter der Gemeinde Rümlang tätig ist.
Vor dem offiziellen Teil standen die Begrüssung der neu gewählten sowie die Verabschiedung der scheidenden Gemeinderatsmitglieder auf dem Programm. Huber hiess Jaime Alonso, Besmir Kamberi und Jacqueline Wicki willkommen, die ihr Amt am 1. Juli antreten werden. Verabschiedet wurden Rosita Buchli nach zwölf Jahren, Nadja Giuliani nach 14 Jahren und Michaela Oberli nach 20 Jahren im Gemeinderat. Als Anerkennung erhielten sie Blumen sowie mit dem Rümlanger Wappen bemalte Steine des Rümlanger Künstlers Adrian Graf von «AdiRocks».
Im ersten Traktandum stellte Patrick Cotting, Ressortvorsteher Finanzen und Steuern, die Jahresrechnung 2025 vor. Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Gesamtaufwand von 79 949 762 Franken und einem Gesamtertrag von 78 749 103 Franken ab. Daraus resultiert ein Aufwandüberschuss von 1 200 659 Franken. Budgetiert gewesen war ein Aufwandüberschuss von 2 300 700 Franken. Das Rechnungsergebnis fällt damit um 1 100 041 Franken besser aus als erwartet.
Der Aufwandüberschuss wird dem Bilanzüberschuss zugewiesen, der sich dadurch auf 58 508 722 Franken reduziert. Der Gesamtaufwand lag um 1 712 162 Franken über Budget, während der Gesamtertrag die Erwartungen um 2 812 203 Franken übertraf.
Nach den Erläuterungen zu den wesentlichen Abweichungen in den einzelnen Geschäftsfeldern beantragte die Rechnungsprüfungskommission die Genehmigung der Jahresrechnung. Die Gemeindeversammlung folgte diesem Antrag mit klarer Mehrheit.
Richtplan Verkehr revidiert
Das zweite Traktandum betraf die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans Verkehr. Nadja Giuliani, Ressortvorsteherin Tiefbau und Werke, sowie Michaela Oberli, Ressortvorsteherin Hochbau, präsentierten die Vorlage.
Verschiedene Inhalte des bestehenden Richtplans entsprechen laut Gemeinde nicht mehr den aktuellen übergeordneten Vorgaben und strategischen Zielen. Mit dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) 2021 wurden die verkehrlichen Zielsetzungen präzisiert. Ortsdurchfahrten sollen unter Wahrung ihrer Leistungsfähigkeit siedlungsverträglicher gestaltet und öffentliche Räume aufgewertet werden. Zudem soll die Erreichbarkeit der Quartiere und des Weilers Chatzenrüti mit dem öffentlichen Verkehr verbessert werden. Im Fuss- und Veloverkehr stehen insbesondere die Erhöhung der Sicherheit, die Verbesserung der Durchlässigkeit sowie das Schliessen von Netzlücken im Vordergrund. Mit der Gesamtrevision werden diese Zielsetzungen in den kommunalen Richtplan überführt. Die Vorlage wurde mit 130 Ja-Stimmen angenommen.
Kontroverse Debatte
Deutlich kontroverser verlief die Diskussion zum dritten Geschäft, der Teilrevision des kommunalen Nutzungsplans mit Bau- und Zonenordnung (BZO), Zonenplan und Kernzonenplan. Anpassungsbedarf bestehe laut Gemeinderat insbesondere aufgrund kantonaler Vorgaben. Dazu gehören die Umsetzung harmonisierter Baubegriffe und Messweisen, neue Vorschriften zur Begrünung und Umgebungsgestaltung gemäss des Planungs- und Baugesetzes sowie Anpassungen bei der Darstellung von Nutzungsplänen. Mehrere Bestimmungen führten jedoch zu Diskussionen. Kritik gab es insbesondere an der Gewerbepflicht in den Erdgeschossen der Kernzone sowie an den vorgesehenen Grünflächenziffern.
Ein Votant bezeichnete die geplanten Änderungen in der Kernzone als massiven Eingriff ins Eigentum. Er stellte die Gewerbepflicht in Erdgeschossen infrage und verwies darauf, dass entsprechende Gewerberäume teilweise nur schwer vermietbar seien. Zudem gebe es bereits Gebäude mit Wohnungen im Erdgeschoss, die von der Regelung betroffen wären. Er beantragte deshalb die ersatzlose Streichung des entsprechenden Artikels im Kernzonenplan. Dies hätte zur Folge, dass in der Kernzone Leuchtreklamen grundsätzlich zulässig wären. Ein weiterer Votant beantragte deshalb ergänzend, Leuchtreklamen nur bei Gebäuden mit Gewerbenutzung zu erlauben und diese an eine gute Gestaltung sowie den Schutz des Ortsbildes zu knüpfen. Beide Anträge wurden von der Gemeindeversammlung mit klarer Mehrheit angenommen.
Ebenfalls umstritten waren die vorgesehenen Grünflächenziffern. Diese hätten festgelegt, welcher Mindestanteil eines Gebäudeumschwungs begrünt, bepflanzt sowie als ökologisch wertvolle Grünfläche erhalten oder gestaltet werden muss. Vorgesehen waren 20 Prozent in der Zentrumszone, 30 Prozent in Wohn- sowie Wohn- und Gewerbezonen bei Grundstücken bis 500 Quadratmeter, 40 Prozent bei grösseren Grundstücken sowie 10 Prozent in Industrie- und Gewerbezonen.
Mehrere Votanten kritisierten diese Vorgaben als unnötig und einschränkend. Sie beantragten die ersatzlose Streichung sämtlicher Artikel zu den Grünflächenanteilen. Ein Ordnungsantrag, die Vorlage zur Überarbeitung zurückzuweisen, wurde von der Versammlung deutlich abgelehnt. Die Streichung der Grünflächenziffern hingegen fand eine klare Mehrheit.
Auch ein weiterer Antrag wurde angenommen: Die Bestimmung zur Baumförderung, wonach bei Neubauten oder neubauähnlichen Umbauten pro 500 Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche mindestens ein standortgerechter mittel- bis grosskroniger Baum zu pflanzen gewesen wäre, wurde gestrichen. In der Schlussabstimmung nahm die Gemeindeversammlung die Teilrevision des kommunalen Nutzungsplans nach den vorgenommenen Änderungen mit klarer Mehrheit an.
Zum Abschluss behandelte die Versammlung eine Anfrage gemäss Paragraf 17 des Gemeindegesetzes. Darin wurde der Gemeinderat aufgefordert zu prüfen, ob künftig anstelle von Gemeindeversammlungen auch briefliche Abstimmungen möglich sind. Der Gemeinderat teilte mit, die Frage geprüft zu haben, und kam zum Schluss, dass die Durchführung brieflicher Abstimmungen anstelle von Gemeindeversammlungen rechtlich nicht zulässig sind.
So ging eine lebhafte Gemeindeversammlung nach gut dreieinhalb Stunden zu Ende.
Janik Schmid